Allgäuer Landtagsabgeordneter zu Besuch in Burgösch

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PRESSEMITTEILUNG vom 17.04.2024

Pohl: Biogas wichtiger Baustein bayerischer Energiepolitik

Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl, Erster Stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion der Freien Wähler, informierte sich auf Einladung von Hermann und Susanne Specht auf deren landwirtschaftlichen Betrieb in Baisweil über eine höchst innovative, aber auch sehr effiziente Methode zur Gewinnung von Biogas. Anders als viele Betriebe, die Futterpflanzen anbauen und in Biogasanlagen weiterverarbeiten, ist die Energiegewinnung hier nur die Sekundärnutzung. Zuerst werden mit den Pflanzen die Rinder des Betriebes gefüttert. Der Betrieb führt der Biogasanlage anschließend nur die Reststoffe Mist und Gülle als Substrat zu.

Der Freistaat Bayern hat den Nutzen dieser Form der Energieproduktion erkannt und ein Förderprogramm „BioMeth“ aufgelegt. Gemeinsam mit ihrem Berufskollegen Werner Schwayer und dem Vorsitzenden der Bioenergie Buchloe eG, Dr. Reinhold Bäßler, erläuterte das Ehepaar dem Landtagsabgeordneten sowie dessen ehemaligen Abgeordnetenkollegen Dr. Leopold Herz und dem BBV-Obmann des Ostallgäus, Andreas Schmid, wo das Förderprogramm noch Schwachstellen hat und optimiert werden muss.

Bernhard Pohl hob die immense Bedeutung grundlastfähiger Energie für eine Industrienation hervor. „Deutschland und Bayern brauchen dringend bezahlbare Energie, nicht nur für energieintensive Unternehmen. Das ist ein wesentlicher Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Wenn wir das nicht hinbekommen, werden wir massive Wohlstandsverluste erleiden“, betonte der Abgeordnete. Er zeigte sich beeindruckt von dem Projekt der Verwertung landwirtschaftlicher Reststoffe. Dies umso mehr, als hier auch grundlastfähige Energie erzeugt wird.

Um die Förderkulisse von „BioMeth“ besser auf diese Form der Verwertung des Rohgases abzustimmen, kamen einige Optimierungsmöglichkeiten während des Termins in Baisweil zur Sprache. Die Fördermodalitäten betreffend wurde dabei kritisiert, dass die aktuell vorgesehenen Mindesteinspeisemengen viele Biogasanlagen bereits im Voraus von einer Förderung ausschließen. Zudem wird einem zentralen Punkt, der Vernetzung von mehreren Biogasanlagen, durch eine begrenzte Förderung von Rohgasleitungen nur unzureichend genüge getan. Um die Förderkulisse an die Bedürfnisse der Anlagenbetreiber anzupassen und Anreize für den Ausbau der Biogasproduktion zu setzen, müsste hier innerhalb der Förderrichtlinien nachgeschärft werden.

Ein zentraler Optimierungsansatz ergibt sich aus der Nutzung von hofeigenem Photovoltaikstrom zum Betrieb der Aufbereitungsanlage. Da die Aufbereitung des Rohgases sehr stromintensiv ist, ist es im Interesse vieler Betreiber, vor Ort erzeugten, günstigen Photovoltaikstrom hierfür einzusetzen. Von besonderem Interesse wäre dabei der Betrieb einer solchen Aufbereitungsanlage, deren Kapazität es zulässt, über Nacht Rohgas zu speichern und dieses tagsüber dann unter Verwendung von Solar-Strom aufzubereiten. Hierbei würde darüber hinaus zusätzlich das Stromnetz entlastet werden. Herr Specht führt aus: „Die Steigerung der Effizienz unserer Energieerzeugung ist ein zentraler Punkt der Unternehmensentwicklung. Durch die zeitlich sinnvolle Kopplung von PV-Stromerzeugung und Rohgasaufbereitung lässt sich eine höhere Wertschöpfung darstellen.“

Momentan stehen dieser Nutzung vorgeschriebene Volllaststunden in der Förderkulisse im Weg. Eine Flexibilisierung dieser Förderauflage könnte den Betreibern, die diese Art der Rohgasverwertung anstreben, weitere Optionen in der kombinierten Nutzung erneuerbarer Energien eröffnen.

Ein weiterer Kritikpunkt im Rahmen der Förderkulisse ist die Problematik, dass Gräser und Zwischenfrüchte nicht zur Verwendung als Substrat zur Rohgaserzeugung und anschließender Aufbereitung zu Biomethan zugelassen sind.

In einem Schreiben an seinen Parteifreund, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) bittet Pohl darum, eine Anpassung der Förderrichtlinie zu prüfen. Den Unternehmern Specht und Schwayer machte er allerdings deutlich, dass Änderungen in einem laufenden Förderverfahren höchst problematisch seien. Man könne hier eventuell mithilfe einer Erläuterung den bestehenden Text konkretisieren und für Vorhaben wie in Baisweil nutzbar machen. Eine Neufassung der Vorschrift würde, nachdem sie Anfang des Jahres bereits veröffentlicht wurde, mindestens zu Irritationen, wenn nicht gar zu juristischen Problemen führen. Er wolle aber alles dafür tun, dass zumindest eine Klarstellung zu erreichen ist. Notfalls müsse man die Förderrichtlinie für die Zukunft überarbeiten, wenn die erste Förderperiode abgeschlossen ist.

Abschließend waren sich alle Beteiligten einig, dass die Förderung der in Bayern vorherrschenden bäuerlichen Landwirtschaft und nicht vor allem großen Bioabfallanlagen zugutekommen soll. Es müsse das Ziel sein, die Vielfalt der kleinen und mittleren Betriebe in Bayern zu erhalten und zu stärken. Das Konzept von Hermann und Susanne Specht, neben der Nahrungsmittelproduktion durch die Verwertung tierischer Reststoffe auch noch Energie zu gewinnen, könne auch für viele andere landwirtschaftliche Unternehmer ein Erfolgsrezept sein.

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