Aufnahme der Rostgans ins Jagdrecht vom Umweltministerium eingebracht

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PRESSEMITTEILUNG vom 12.06.2025

Pohl: Um Schäden zu verhindern muss diese Spezies bejagt werden dürfen!

Die Rostgans ist eine nicht-heimische Art wie auch die Grau-, Nil- oder die Kanada-Gans. Die Ausbreitung dieser invasiven Spezies ist mit zunehmenden Problemen im Umkreis ihrer Brutstätten verbunden. Als Brutareale wählen die Tiere dabei vorzugsweise ehemalige Kiesabbaugruben, die sich über die Zeit mit Wasser gefüllt haben. Die dadurch entstandenen Inseln nutzen sie als Brutplatz, da sie dort nicht von natürlichen Fressfeinden bedroht werden. Dort legen sie bis zu 20 Eier pro Gelege – ein deutliches Indiz für eine sehr hohe Reproduktionsrate.

Aus dieser hohen Reproduktionsrate entstehen immer größer werdende Populationen der Rostgans, die vor allem an landwirtschaftlichen Flächen in den betroffenen Gebieten erhebliche Schäden verursachen können. Die Schäden, die durch das vermehrte Vorkommen entstehen, zu beziffern, ist nur schwer möglich. Landwirte sind in den Gebieten, in denen die Gänse vorkommen, teils gezwungen, ganze Futterschnitte aufgrund der Verunreinigung zu entsorgen und können Getreidefelder nur in Teilen abernten.

Bernhard Pohl, Erster Stellvertretender Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion dazu: „Besonders im Raum Türkheim und auch im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beeinträchtigen Rostgänse die Arbeit betroffener Landwirte in beträchtlichem Ausmaß. Ich habe mich daher an den Umweltminister Thorsten Glauber gewandt, dessen Ministerium zuständig für die rechtliche Einschätzung von Belangen des Artenschutzes ist. Ziel war hier festzustellen, inwiefern diese Spezies artenschutzrechtlichen Hürden unterliegt.“

Das Umweltministerium hat hierzu in einem Antwortschreiben vor kurzem mitgeteilt, dass die Rostgänse in Bayern keine wild lebende Population im Sinne der EU-Vogelschutzrichtline darstellen und daher nicht dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen. Angesichts dieser Rechtslage sei laut dem Umweltministerium eine wirksame Bekämpfungsmöglichkeit gegeben. Der Aufnahme ins Jagdrecht stehe aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen. Diese Rechtsauffassung habe das Umweltministerium auch dem für die Jagd zuständigen Wirtschaftsministerium mitgeteilt.

„Schon seit längerem stehe ich mit dem Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger, bezüglich der Novellierung des Jagdrechts in regelmäßigem Austausch. Auch wenn hier zu Beginn vor allem die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht mein zentrales Anliegen war, habe ich die Rostgans ebenfalls mit ins Gespräch gebracht. Die positive Rückmeldung des Umweltministeriums ist ein wichtiger Ansatz, um hier den Betroffenen wirksame Mittel in die Hand zu geben, um Schäden langfristig zu verhindern.“

Bislang waren die Verhandlungen der Bayerischen Regierungskoalition zur Neuauflage des Jagdrechts nicht von Erfolg gekrönt. Die bereits im Dezember 2024 im Kabinett eingebrachte Jagdrechtsnovelle konnte bis jetzt noch nicht dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden, da die Regierungsfraktion der CSU noch nicht die Bereitschaft signalisier hat, den Entwurf in allen Punkten mittragen zu wollen.

„Auch wenn hier noch einiger Diskussionsbedarf besteht, bin ich zuversichtlich, dass die Novellierung des Jagdrechts in Aussicht steht. Ich werde mich bemühen, die Aufnahme der Rostgans ebenfalls mit einzubringen. Die positive Antwort des Umweltministeriums und die Bereitschaft des Wirtschaftsministeriums, sich hier zu engagieren, zeigen, dass die Politik die Sorgen der Betroffenen ernst nimmt und an einer lösungsorientierten Bearbeitung dieses Themas interessiert ist. Ich danke den Staatsministern Hubert Aiwanger und Thorsten Glauber für ihr Engagement in dieser Sache!“, so Bernhard Pohl abschließend.

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