Allgäuer Landtagsabgeordneter wendet sich wegen Allgäuschnellweg an Verkehrsminister Bernreiter
PRESSEMITTEILUNG vom 13.08.2026
Pohl: Neue Rechtslage für vierspurige B12 nutzen!
Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl, Erster stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion FREIE WÄHLER, bittet den Bayerischen Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) um Unterstützung beim vierspurigen Ausbau der B12. „Wir haben den Allgäuschnellweg mit viel Mühe 2016 in den Bundesverkehrswegeplan gebracht. Mein örtlicher Bundestagskollege Stephan Stracke und ich haben gemeinsam mit anderen Kollegen, der Allgäuer Wirtschaft und mit Hilfe einer von der Allgäuer Zeitung durchgeführten Unterschriftenaktion die überragende Bedeutung dieses Verkehrsprojekts erfolgreich in Berlin platziert. Trotz umfangreicher Vorarbeiten ist ein Baubeginn für den ersten Bauabschnitt von Buchloe bis Kaufbeuren allerdings noch nicht in Sicht“, kritisiert Bernhard Pohl.
Das Staatliche Bauamt hat den Ausbau als „Allgäuschnellweg“ bezeichnet und in sechs Abschnitte unterteilt. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt C, der in östlicher Richtung an der Stadt Kaufbeuren vorbeiführt. Für den ersten Bauabschnitt existiert seit 2022 ein Planfeststellungsbeschluss, der am 12. Mai 2025 um die Aspekte des Klimaschutzes und des Flächenverbrauchs ergänzt wurde. Seit 2022 beklagt allerdings der Bund Naturschutz das Vorhaben beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Ein Ende des Rechtsstreits ist nicht in Sicht. „Obwohl der Bund Naturschutz bereits im September 2025 seine Klagebegründung in Bezug auf die aktuelle Fassung des Planfeststellungsbeschlusses ergänzt hat, hat das Gericht noch nicht terminiert. Nach meiner Information ist der Freistaat Bayern als Beklagter aktuell nur durch die Landesanwaltschaft vertreten. Aufgrund der Bedeutung des Verfahrens und im Interesse einer Beschleunigung sollte das Ministerium nun prüfen, ob zur Verstärkung der Landesanwaltschaft zeitnah eine Rechtsanwaltskanzlei mit Fachexpertise für derartige Infrastrukturprojekte eingeschaltet wird. Die überragende Bedeutung dieser Verkehrsmaßnahme rechtfertigt in jedem Fall die Kosten“, stellt Bernhard Pohl fest.
Der Landtagsabgeordnete verweist im Übrigen darauf, dass sich die Situation in dem Verfahren für die Befürworter des Projekts deutlich verbessert hat. Er nimmt dabei Bezug auf die Gesetzesnovellen zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten. „Der Bund hat vor wenigen Wochen das Infrastrukturzukunftsgesetz beschlossen. Aber auch in der Vergangenheit gab es bereits Neuerungen wie das Planungsbeschleunigungsgesetz der Vorgängerregierung. Ich gehe davon aus, dass die neue Rechtslage sogar unmittelbar Einfluss auf das bestehende gerichtliche Verfahren hat. Jedenfalls aber hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass er dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur deutlichen Vorrang geben will vor anderen rechtlichen Belangen, etwa dem Klimaschutz, der vom Bund Naturschutz als zentrales Argument gegen die Ausbaupläne ins Feld geführt wird. Aus meiner Sicht muss das Gericht dies bei der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Interessensabwägung berücksichtigen“, argumentiert Bernhard Pohl.
„Wenn ich nun die Einschaltung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ins Gespräch bringe, ist das kein Misstrauen gegenüber den juristischen Fähigkeiten der Landesanwälte. Es verstärkt aber die Schlagkraft, wenn eine forensisch erfahrene Kanzlei hier unterstützt“, so Pohl.
Diese Kanzlei könnte beispielsweise dem Staatlichen Bauamt raten, für die Maßnahme den Sofortvollzug anzuordnen. Das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz hat hier die Rechtslage nämlich entscheidend verändert: gegen Klagen von Umweltverbänden kann jetzt der Sofortvollzug angeordnet werden. Dann muss der Bund Naturschutz hiergegen einen Eilantrag stellen, wenn er verhindern will, dass noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen wird. Dann aber wird das Gericht sehr schnell eine mündliche Verhandlung anberaumen, worauf wir alle ja sehnlich warten. Scheitert der Bund Naturschutz mit seinem Eilantrag, kann umgehend mit dem Bau begonnen werden. Dies wäre im Sinne der Menschen im Allgäu, der heimischen Wirtschaft und dem Tourismus, der in Deutschland eine Spitzenstellung einnimmt, besonders wichtig“, so Pohl.
Bernhard Pohl hält eine Beschleunigung auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit für erforderlich. „Auch wenn wir aus Gründen der Gewaltenteilung momentan vom Votum des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abhängig sind, müssen wir doch alle Anstrengungen unternehmen, um möglichst schnell mit dem Bau beginnen zu können. Wir haben zwar bis zum jetzigen Zeitpunkt politisch einen guten Job gemacht, auch das staatliche Bauamt und die Regierung von Schwaben haben ihren Part erledigt. Letztlich werden wir vom Bürger aber daran gemessen, ob und wann ein solches Infrastrukturprojekt dann auch tatsächlich verwirklicht wird. Die Beschleunigung ist also auch eine Frage unserer Glaubwürdigkeit“, so Pohl abschließend.