„Jeder Einzelfall wird jetzt noch einmal genau geprüft“
Pressemitteilung 24.01.2019
Bernhard Pohl spricht mit Innenminister über Asylbewerber in der Region
„Es war ein grundsätzlich gutes Gespräch“ lautet das Fazit des Kaufbeurer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl (Freie Wähler) nach seinem gestrigen Treffen mit Innenminister Joachim Herrmann. Pohl hatte sich auf Bitten des Asylkreises Kaufbeuren und diverser Firmen der Region beim Minister dafür stark gemacht, dass die bereits abgeschobenen Asylbewerber Marouf G. und Aman M. sowie einige von der Abschiebung bedrohte Asylbewerber wieder nach Kaufbeuren zurückkommen beziehungsweise hier bleiben dürfen. Alle Personen sind zum Teil schon seit vielen Jahren bei ortsansässigen Firmen beschäftigt und gelten als gut integriert. Die Entscheidung über das Bleiberecht sei derzeit in allen Fällen weiter offen. Aber: „Jeder Einzelfall wird nun vom Minister noch einmal persönlich genau unter die Lupe genommen“, berichtet Pohl. Herrmann habe ihm signalisiert, dass er auch einer Duldung aufgeschlossen gegenüberstehe, wenn die betroffenen Asylbewerber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen könnten und einen Lohn in der Höhe, dass keine staatlichen Hilfen notwendig seien. Allerdings müssten Visumsfragen geklärt sein. Er habe auch das Thema der Ermessensduldung und der unzureichenden Fristen zur Passbeschaffung angesprochen, so Pohl. Herrmann sei der Meinung, dass man auch hier
großzügiger sein und das Fristenproblem in Griff bekommen könne. Allerdings sei hier der Passantrag so schnell wie möglich zu stellen. Dann könne man mit den Behörden auch reden. Kritisch sei es aber, wenn die Beantragung des Passes verzögert werde und es kein ernsthaftes Bemühen um ein Ausweisdokument gebe. Generell sei auch der Innenminister nicht glücklich über Fälle, bei denen eine Abschiebung nach vielen Jahren vorgenommen werde, obwohl sich die Asylbewerber längst integriert hätten. Er habe aber auch auf bundesrechtliche Vorgaben verwiesen. Sein Tipp: Firmen, die Asylbewerber beschäftigen, deren Ausreise bereits angeordnet ist, sollten sich schnellstens ans Innenministerium wenden. Je früher man Bescheid wisse, desto eher könne man im Einzelfall Ausnahmen machen.