MdL Pohl: „Stadt Buchloe steht keinesfalls unter Druck“ – Richtigstellung

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Pressemitteilung 24.01.2019

Ersterschließung des Marienwegs aus rechtlicher Sicht nicht notwendig

Die Asphaltierung des Marienwegs in Buchloe als Ersterschließungsmaßnahme sei entgegen der Aussage von Bürgermeister Josef Schweinberger rechtlich nicht geboten. Das betont der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler), der als Strabsund Strebs-Fachmann von Anwohnern des Marienwegs deswegen angesprochen wurde. Wie berichtet, soll nach einem 16:9-Beschluss des Buchloer Stadtrates der Marienweg, seit mehr als 50 Jahren ohne Asphalt angelegt, nun asphaltiert werden im Rahmen einer Ersterschließungsmaßnahme. Kosten: 275 000 Euro, die laut Stadtverwaltung zu 90 Prozent von den Bürgern zu tragen sind. Der Bürgermeister hatte in der Sitzung sogar damit gedroht, wenn der Beschluss ablehnend ausfalle, werde er die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ostallgäu einschalten, da es keinen gesetzlichen Spielraum gebe.
Das stimme jedoch nicht mehr, so Pohl, die bislang möglicherweise strittige Rechtslage sei seit Monaten eindeutig geklärt. Bereits am 7. November 2018 sei ein Schreiben des Innenministeriums an die bayerischen Kommunen gegangen, das darauf verweist, dass die Kommunen in ihrer Entscheidung für Ersterschließungsmaßnahmen für alte Straßen bis 2021 völlig frei seien, es werde keinerlei Zwang ausgeübt. Das bekräftigte Innenminister Joachim Herrmann auch in seiner Rede vorgestern im Landtag. Entscheide sich eine Kommune für die Ersterschließung, sei dies Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung, aber keine rechtliche Notwendigkeit. „Die Stadt Buchloe steht hier keinesfalls unter Druck, die Straße auszubauen und als Ersterschließungsmaßnahme abzurechnen“, so Pohl. Er verweist im Übrigen auch auf die Möglichkeit der Stadt, laut Artikel 13 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz für alte Straßen, die zwischen 2012 und 2021 erstmalig hergestellt werden, den Beitrag der Bürger um ein Drittel zu reduzieren. Auch hier bestehe eine Möglichkeit, den Bürgern entsprechend entgegenzukommen.

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