Pohl: Meine Überlegungen zur Erstattung Corona bedingter Mehrkosten beim Landratsamt Unterallgäu wurden aufgegriffen.

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Pressemitteilung vom 14.08.2020

Allgäuer Landtagsabgeordneter lobt Innenminister Joachim Herrmann für die SARS-CoV2-Einsatzkostenerstattungsrichtlinie

Der Abgeordnete des Bayerischen Landtages und Haushaltspolitische Sprecher der Freie Wähler-Fraktion freut sich, dass seine Überlegungen von Innenminister Hermann aufgegriffen wurden und in der Einsatzkostenerstattungsrichtlinie berücksichtigt wurden. Bei seinem Antrittsbesuch von Landrat Alex Eder Anfang Juni 2020 waren die erheblichen Kosten des Landkreises Unterallgäu für verschiedene durch die Corona-Pandemie bedingten Maßnahmen ein wichtiges Thema. Landrat Alex Eder nannte Kosten in der Größenordnung von ca. 857.000 EUR und wies darauf hin, dass diese erhebliche Belastung auch finanziell gestemmt werden muss.
Der Abgeordnete sagte Landrat Eder sofort zu, sich an Innenminister Herrmann zu wenden, um eine Erstattung der durch Corona bedingten Mehrkosten beim Landkreis Unterallgäu zu erreichen. Pohl: „Für die anfallenden Kosten zur Bekämpfung des Coronavirus wurden schließlich mit dem Sonderfonds-Corona-Pandemie zusätzliche Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt. Letztlich geht es mir um die ausreichende Finanzausstattung der Kommunen, auch in der Corona-Krise.“
Durch Corona verursachte Kosten entstanden auch bei anderen Landkreisen, die der Abgeordnete Pohl ebenfalls im Blick hat. Die Einsatzmaßnahmen und die daraus folgenden Kosten sind natürlich von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Beispielsweise fielen beim Landkreis Unterallgäu Kosten an für die Beschaffungen von Schutzausrüstungen ca. 340.000 EUR, für Sichtungszelte ca. 38.000 EUR, für eine Infektpraxis ca. 18.000 EUR, für eine Corona-Teststrecke ca. 18.000 EUR, für dringend notwendige privater Laborkosten ca. 381.000 EUR, für den Fahrdienst für die Corona-Proben ca. 43.000 EUR und für weitere Schutzmaßnahmen im Landratsamt Unterallgäu ca. 26.000 EUR.
In einem ausführlichen Schreiben hat der Abgeordnete Pohl diese Kostenarten und auch die erhebliche finanzielle Dimension dieser Kosten und deren Verursachung durch die Corona-Pandemie Staatsminister Herrmann geschildert. Der Abgeordnete Pohl geht davon aus, dass ein Drittel der Landkreise und Kreisfreien Städte ähnlich gehandelt haben. Er schätzt, dass die Gesamtkosten in einem unteren zweistelligen Millionenbereich liegen werden. Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration und Landtagskollege Joachim Herrmann hat in einem Schreiben vom Juli 2020 an den Abgeordneten Pohl angekündigt, dass in Kürze eine Richtlinie zur Erstattung der Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie bekannt gemacht wird.
Diese SARS-CoV-2-Einsatzkostenerstattungsrichtlinie ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Sie regelt nun die Erstattung der Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Beschlusses der Staatsregierung vom 21.04.2020.
Pohl: „Ich bin gegen das Prinzip Gießkanne. Mit dieser Richtlinie ist aber nun gewährleistet, dass nur solche Aufwendungen erstattet werden, die einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu der Corona-Pandemie hatten, die notwendig, angemessen und wirtschaftlich vertretbar waren.“

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