Privilegien für Geimpfte? Gleichbehandlung? Ein großes Missverständnis!

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Sollen Geimpfte Privilegien erhalten? Diese Frage wird höchst kontrovers diskutiert. Sie ist allerdings schon vom Ansatz her falsch gestellt. Es geht nämlich nicht darum, dass einer bestimmten Bevölkerungsgruppe vom Staat eine Sonderbehandlung zuteilwird. Sie bekommen für ihre Teilnahme an der Impfung weder Geld noch einen Orden oder eine andere Vergünstigung. Tatsächlich geht es lediglich darum, ob man die Freiheitsrechte von geimpften Personen noch einschränken darf, so wie dies derzeit völlig undifferenziert der Fall ist.
Hier kann es nur eine Antwort geben: Ein klares Nein! Wer beide Impfungen erhalten hat, ist gegen die Ansteckung mit Corona geschützt. Er wird weder sterben noch eine Intensivstation belegen. Auch das Risiko, das Virus weiterzugeben, ist mindestens erheblich reduziert. Der Geimpfte stellt also für seine Umgebung eine allenfalls geringe Gefahr dar.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu rechtfertigen, die Rechte noch im Wesentlichen Umfang zu beschränken.
Die Auffassung, der Staat gewähre den Geimpften Sonderrechte, ist mit dem Grundgedanken unserer verfassungsmäßigen Ordnung jedenfalls nicht zu vereinbaren. Der Mensch als Untertan des Staates, der vom Wohlwollen des Herrschers, der herrschenden Klasse oder des Proletariats abhängig ist, entspringt einer Ideologie, die die Menschenwürde jedes Einzelnen leugnet. Das Grundgesetz denkt anders: Der Mensch erwirbt seine Freiheit durch Geburt, nicht durch staatliche Erlaubnis. Sie kann eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutze der öffentlichen Ordnung oder von Rechten Dritter erforderlich ist. Die Einschränkung ist aber auf das Notwendigste zu beschränken, und zwar sowohl im Hinblick auf die Maßnahme selbst als auch auf die zeitliche Dauer. Ist eine Freiheitseinschränkung nicht mehr erforderlich, ist sie zu beenden.
Verstößt das nicht aber gegen den Gleichheitsgrundsatz? Selbstverständlich nicht! Leider wird das Gleichheitsgrundrecht in der politischen Diskussion oft völlig missverstanden. Es verlangt natürlich nicht, alle Menschen gleich zu behandeln, das wäre völlig absurd und auch zutiefst ungerecht. Warum sollte ein Millionär Hartz IV-Leistungen erhalten? Mit welchem Recht legt sich ein Gesunder nachts in ein Krankenhausbett? Warum sollte ein Mensch ohne Pilotenlizenz ein Flugzeug steuern dürfen? Das Bundesverfassungsgericht interpretiert den Gleichheitssatz als das Gebot

„wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln“.

Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil vom 23. Oktober 1951 festgestellt. Diese Rechtsprechung hat es in zahllosen weiteren Urteilen bestätigt. Die Ungleichbehandlung ist also ein Verfassungsgebot, das aus dem Gleichheitssatz herrührt. Ein Widerspruch? Mitnichten!
Ich komme zurück auf die zuvor genannten Beispiele: Natürlich kann ein Millionär keine Hartz-IV-Leistungen fordern mit der Begründung, der Bedürftige bekommt sie doch auch. Der Ungeübte und Nichtlizensierte darf auch im Gegensatz zu einem examinierten Piloten kein Flugzeug führen. Der Gesunde hat, anders als der Kranke, keinen Anspruch auf ein Krankenhausbett. Wesentlich Ungleiches ist ungleich zu behandeln.
Genauso verhält es sich hier: Der Geimpfte kann eben nicht mehr an Corona sterben oder schwer erkranken, er bildet – anders als der Ungeimpfte – auch kein wesentliches Sicherheitsrisiko für seine Umgebung. Deshalb ist eine Ungleichbehandlung auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.
Gleichwohl werden wir einige spannende Einzelfragen zu beleuchten haben. Darf ein geimpfter Wirt bereits jetzt wieder öffnen? Reicht eine geringe Zahl von Geimpften aus, um im öffentlichen Leben Doppelstrukturen aufbauen zu müssen? Wie steht es mit dem Datenschutz? Wie kann fälschungssicher eine Impfung nachgewiesen werden? Wie ist Missbrauch zu begegnen? Gewaltige Herausforderungen, insbesondere für den Gesetzgeber, letztlich aber auch für uns alle. Die Grundaussage ist aber klar: Impfen ist der Weg in die Freiheit!

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