Freie Wähler ergänzen Gesetzentwurf um Altfälle beim Erschließungsbeitrag
Pressemitteilung 06.03.2018
Pohl: Streitfälle wie Kemnat befrieden!
Die Landtagsfraktion der Freien Wähler hat ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ergänzt. Fraktionschef Hubert Aiwanger sowie der haushaltspolitische- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bernhard Pohl haben die Eckpunkte vorgestellt:
1. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2014
2. Rückzahlung der Beiträge inklusive Vorauszahlungen für alle Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2014 fertiggestellt und abgerechnet wurden, inklusive Vorauszahlungsbescheide.
3. Komplette Erstattung der von den Gemeinden an die Bürger zu leistenden Rückzahlungen durch den Staat.
4. Für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 fertiggestellt werden, werden die Kommunen für den Wegfall der Beiträge entschädigt, unabhängig davon ob sie eine Satzung haben oder nicht.
5. Straßen, die vor mehr als 25 Jahren technisch hergestellt wurden, werden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 als Straßenausbau behandelt, nicht mehr als Ersterschließung.
Pohl, der den Gesetzentwurf federführend erarbeitet hat, erläutert: „Es ist ungerecht, dass Anlieger für den Ausbau einer Straße bezahlen sollen, die ihnen nicht gehört. Das benachteiligt insbesondere Bewohner kleiner Gemeinden mit vielen Straßen und großen Grundstücken. Die Menschen in der Metropole belastet es eher nicht. Selbst die Eigentümer von Einzelhäusern sind davon geringer betroffen, da die Grundstücke kleiner sind, vom Geschoßwohnungsbau einmal ganz abgesehen.“
Auch die Gleichbehandlung aller Kommunen sei zwingend geboten. „Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nehmen wir auch den Gemeinden, die noch keine Satzung haben, Die Möglichkeit, eine zu erlassen. Es ist für die Zukunft daher nicht zu rechtfertigen, Gemeinden mit Satzung anders zu behandeln als die Anderen. Wer weiß denn, ob nicht ohne die Abschaffung dieser Beiträge manche Gemeinden eine Satzung erlassen und andere sie abgeschafft hätten? Außerdem wollen wir durch Ungleichbehandlung nicht auch noch Unfrieden in die kommunale Familie tragen. Die Straßenausbaubeiträge haben unter den Bürgern genug Unmut verursacht. Es ist an der Zeit, diesen zu befrieden“, so Pohl weiter.
Ein besonderes Anliegen war es dem Kaufbeurer Landtagsabgeordneten, eine Lösung für die Uralt-Fälle bei der Ersterschließung zu treffen „Wir haben hier geradezu groteske Konstellationen, die kein Mensch mehr versteht. Im Kaufbeurer Ortsteil Kemnat gibt es beispielsweise eine Straße, die in den vierziger Jahren erstmals gebaut und in Betrieb genommen worden ist. Nun wird behauptet, diese Straßen seien nie erstmalig hergestellt worden. Somit können die Anlieger möglicherweise noch heute, 70 Jahre später, beitragspflichtig werden, obwohl sie unter Umständen erst seit wenigen Jahren dort wohnen. Das begreift kein vernünftiger Mensch!“ kritisiert Pohl. Er verweist darauf, dass es so in Kaufbeuren als auch andernorts mehrere vergleichbare Beispiele gebe. „Nach jetziger Rechtslage ist die Abrechnung dieser historischen Straßen gegenüber dem Bürger ab 1. April 2021 nicht mehr möglich. Dann kann die Gemeinde nur noch innerhalb von 25 Jahren ab der technischen Herstellung, also der Inbetriebnahme der Straße den Bürger in die Pflicht nehmen. Das führt aber aktuell dazu, dass noch schnell alle Altfälle zu Lasten der Bürger abgearbeitet und die alten Straßen endgültig hergestellt werden. Das führt zu schwierigen und unerquicklichen Rechtsstreitigkeiten über die Frage, ob in den vergangenen Jahrzehnten irgendwann einmal die endgültige Herstellung bereits erfolgt ist oder nicht. Dem haben wir nun einen Riegel vorgeschoben!“ stellt Pohl fest. Er appelliert an die Vertreter der anderen Fraktionen, diese Schieflage im Gesetz schnellstmöglich zu beseitigen. „Natürlich müssen wir die betroffenen Kommunen genauso entschädigen wie beim Straßenausbau. Wenn man genau hinsieht, handelt es sich auch inhaltlich um nichts anderes. Eine Straße, die bereits 70 Jahre befahren wird, als nicht endgültig hergestellt zu bezeichnen, widerspricht jeglicher Logik und lässt sich sogar juristisch nur schwer argumentieren“, so Pohl weiter.
Die Freien Wähler setzen darauf, dass die anderen Fraktionen sich diesen zwingenden Argumenten nicht verschließen und dem Gesetzentwurf zustimmen. „So schaffen wir eine echte und spürbare Entlastung für die Bürger. Es gelingt uns dabei auch, eine große Zahl von schwierigen Einzelschicksalen gerecht und sinnvoll zu befrieden“, so Pohl abschließend.