Straßenausbaubeiträge: FREIE WÄHLER legen Gesetzentwurf zur Abschaffung vor

 In Aktuelles, Aktuelles - Aus dem Landtag, Mediengalerie, Mediengalerie - Überregionale Themen

Aiwanger: „Strabs“ müssen bürger- und kommunalfreundlich entsorgt werden!

München. Die FREIEN WÄHLER machen sich weiter für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern stark. Am Dienstag legte die Landtagsfraktion einen konkreten Gesetzentwurf zur Abschaffung der ungerechten „Strabs“ vor: Dieser sieht vor, das Kommunalabgabengesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz neu zu regeln, um Bürger von der Zwangsabgabe zu befreien. Auch zu Altfällen des Erschließungsbeitragsrechts gibt es eine Änderung. Bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag haben der Fraktionsvorsitzende Hubert Aiwanger sowie der finanzpolitische Fraktionssprecher Bernhard Pohl den Gesetzentwurf vorgestellt.

„Die Rechtsunsicherheit, in der sich Kommunen, Bürger und der Freistaat derzeit befinden, muss schnellstens beendet werden“, erklärte Aiwanger. Dazu brauche es eine entsprechende gesetzliche Grundlage. „Was man von der CSU dazu bislang hört, ist völlig unzureichend. Wir schlagen der Staatsregierung wichtige Eckdaten vor, die in einem Gesetz berücksichtigt werden müssen“, so Aiwanger.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, das Kommunalabgabengesetz zu ändern. Dieses erlaubt es Kommunen bislang, ihre öffentlichen Straßen durch Beitragserhebungen von den Anliegern zu finanzieren. Mit der Änderung fällt die Voraussetzung zur Erhebung der Beiträge weg. Deshalb muss auch die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus neu geregelt werden.

Außerdem wollen die FREIEN WÄHLER das Finanzausgleichgesetz ändern. „Durch eine Erhöhung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugersatzsteuerverbund kann die Mehrbelastung für Kommunen vollumfänglich aufgefangen werden“, erläutert Pohl. Nicht mehr die Anlieger, sondern der Staat ist dann für die Finanzierung des Straßenbaus verantwortlich. „Dabei wollen wir für die Zukunft alle Kommunen gleich behandeln – egal, ob sie bisher eine Satzung hatten oder nicht“, sagt Pohl.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die FREIEN WÄHLER erreichen, dass Beitragsbescheide, die ab dem 1. Januar 2014 bekanntgegeben wurden, rückabgewickelt und den Bürgerinnen und Bürgern bereits geleistete Zahlungen rückerstattet werden. „Diese Regel ist klar und schafft Rechtssicherheit. Was bis Ende 2013 abgeschlossen und abgerechnet wurde, bleibt so, wie es ist. Bei allen anderen Maßnahmen profitieren Bürger und Kommunen von der Abschaffung der Beiträge. Gleichzeitig werden viele hundert Rechtsstreite mit einem Schlag erledigt. Außerdem sollen Altfälle bei den Erschließungsbeiträgen, die länger als 25 Jahre zurückliegen, schon jetzt als Ausbau behandelt und bezuschusst werden – nicht erst 2021, wie es das Gesetz derzeit vorsieht“, sagt Pohl.

Über den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER soll bei der kommenden Landtagssitzung beraten werden. „Es geht jetzt darum, möglichst schnell die Epoche der unseligen Straßenausbaubeiträge zu beenden und neue Wege zu gehen. Unser Gesetz macht dazu den Weg frei“, so Aiwanger abschließend.

Hinweis: Den erwähnten Gesetzentwurf sowie eine Zusammenfassung der Eckpunkte des Gesetzentwurfs finden Sie unten links unter „Weitere Informationen“.

Kontaktieren Sie mich!

Vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Homepage. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, so können Sie hier per E-Mail schnell Kontakt mit mir aufnehmen

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt

Start typing and press Enter to search