Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus – Gute Nachrichten für Vereine

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PRESSEMITTEILUNG vom 22.7.2021

Pohl: Gute Nachrichten für Vereine

Die Corona-Krise stellt sämtliche Vereine in der Region weiterhin vor große Herausforderungen. Der finanzielle Aderlass bei Musik-, Sport- und Kulturschaffenden ist enorm. Es gibt allerdings wieder Licht am Ende des Tunnels. Denn Vereine, die nur auf rein ehrenamtliche Kräfte zurückgreifen, können wieder hoffen.
Bisher bekamen die Vereine im Rahmen der November- oder Dezemberhilfe keine Unterstützung.  Nun gibt es für sie Hilfestellungen in Form der Überbrückungshilfe III, die den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 abdeckt, plus einer weiteren Abdeckung, die von Juli bis September dieses Jahres gilt. „Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass die Überbrückungshilfen noch verlängert werden, sollten pandemiebedingt Einschränkungen über den September hinaus noch erforderlich sein“, betont Bernhard Pohl.
Die Überbrückungshilfen erstatten anders als die November- und Dezemberhilfe nicht die Umsatzausfälle, sondern die angefallenen betrieblichen Kosten im Förderzeitraum. Der Umsatzeinbruch, gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019, ist hierbei für die Höhe der Erstattung maßgeblich. Mindestvoraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Monat in 2019. Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent gibt es eine Förderquote von 40 Prozent. Bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent sind 60 Prozent zu erwarten. Die maximale Förderquote von 100 Prozent gibt es bei einem Umsatzrückgang von 70 Prozent.
Neben den klassischen Fixkosten, wie Miete, Strom und Versicherungen, werden 50 Prozent der Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten, Investitionen in Digitalisierung, Marketing- und Werbekosten sowie nicht-bauliche Ausgaben für Hygienemaßnahmen gefördert. Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche, aber auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März bis Dezember 2020 erstattet. Letzteres gilt ausdrücklich auch für die Branche bei „Durchführung von Sportveranstaltungen“.
Erstattungsfähig sind also auch Abschreibungen, etwa auf einen Kleinbus und bauliche Maßnahmen. Gleiches gilt für den Bereich Gesundheit und Hygiene, die aufgrund der Pandemie erforderlich waren und immer noch sind. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Die Anträge sind laut Bayerisches Wirtschaftsministerium über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte zu stellen. Die Antragsplattform lautet: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

„Mit den Überbrückungshilfen geben wir den Vereinen wieder etwas mehr Perspektive in schweren Zeiten zurück. Ich hoffe und wünsche mir, dass viele von der finanziellen Unterstützung Gebrauch machen können“, so Pohl abschließend.

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