Die Beratung des Staatshaushalts – eine Mammutaufgabe!

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Im Dezember hatte der Finanzminister den Haushaltsentwurf 2022 ins Parlament eingebracht. Nun muss er im Haushaltsausschuss beraten werden. 16 Einzelpläne mit über 1.000 Änderungsanträgen -das ist die Aufgabe, vor der wir stehen.
Die Einzelpläne decken sich in der Regel mit dem Aufgabenzuschnitt der Ministerien. Hinzu kommen noch der Landtag, die Staatskanzlei und der Oberste Rechnungshof.
Wir beraten dabei den Entwurf des Finanzministers und die hierzu eingegangenen Änderungsanträge. Den Löwenanteil der über 1.000 Änderungswünsche kommt von den Oppositionsfraktionen. Aber auch die Regierungsfraktionen steuern an manchen Punkten nach. Schließlich kommen auch noch ein paar Ergänzungen der Ministerien in sogenannten „Nachschublisten“. Es sieht manchmal so aus, als ob der Haushalt von den Ministerien diktiert wird. Dabei ist der Landtag als Haushaltsgesetzgeber derjenige, der die Budgetverantwortung hat. Wie ist es nun wirklich?
Ein großer Teil des Gesamtbudgets von 71 Mrd. Euro ist in der Tat vorgegeben. Das betrifft unter anderem die Kosten für bereits vorhandenes Personal, für Bau und Instandhaltung von Gebäuden und Straßen sowie für laufende Finanzierung von Maßnahmen.
Ein ganz wichtiger Ausgabeposten ist auch der Kommunale Finanzausgleich. Der Freistaat erhält aus den wichtigsten Steuern, insbesondere der Einkommensteuer, einen Länderanteil. Daraus muss er den Kreisen, Städten und Gemeinden einen Teil abgeben. Die Höhe wird zwischen dem Freistaat und den Kommunalen Spitzenverbänden jedes Jahr verhandelt. Insgesamt beläuft sich das Paket inzwischen auf über 10 Mrd. Euro.
Dennoch ist der Haushalt natürlich nicht staatisch. Im Gegenteil: Er ist das wichtigste Instrument, um politische Schwerpunkte zu setzen. Ein Politiker kann noch so häufig eine Aufstockung der Polizeikräfte fordern. Wenn dazu im Haushalt nichts vorgesehen ist, bleibt es bei der Ankündigung. Gleiches gilt für mehr Lehrer, den Aufbau von Hochschuleinrichtungen oder die Forderung von Kunst und Kultur. Hier können wir Mittel verstärken oder auch reduzieren.
Verfassungsrechtlich ist hierfür ausschließlich das Parlament zuständig. In der Realität besprechen die Ministerien ihre Wünsche aber mit dem Finanzminister. Dort fallen bereits gewisse Vorentscheidungen, was am Ende geht und was nicht.
Die Parlamentarier, insbesondere die Haushaltspolitiker reden dabei natürlich mit. Weil Haushaltspolitik auch inhaltliche Schwerpunkte setzt, bildet der Staatshaushalt auch die politischen Ziele der Regierungsfraktionen ab. Es handelt sich also um ein Gemeinschaftswerk von Regierung und Parlament.
Von der Grundidee läuft es eigentlich anders: Der Finanzminister bringt den Haushalt im Parlament ein, die Abgeordneten nehmen den Entwurf, ergänzen, streichen und verändern ihn, ehe er dann in zweiter Lesung verabschiedet wird.
Tatsächlich läuft es aber wie folgt ab: Der Finanzminister geht mit einem abgestimmten Entwurf ins Parlament. Dort werden in den Einzelberatungen nur wenige Veränderungen vorgenommen.
Deshalb findet einige Wochen vor der ersten Lesung des Haushaltsgesetzes eine Klausurtagung der Staatsregierung statt, an der die beiden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen, Florian Streibl für die FREIEN WÄHLER und Thomas Kreuzer für die CSU sowie die beiden Haushaltspolitischen Sprecher, Josef Zellmeier für die CSU und ich für die FREIEN WÄHLER teilnehmen. Dort wird der Haushaltsentwurf abschließend besprochen und abgestimmt. Zuvor findet in der Staatskanzlei ein Koalitionsausschuss statt, wo in kleiner Runde zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN die Leitplanken besprochen werden. Auch hier sind die Fraktionsvorsitzenden und die Haushaltssprecher mit an Bord. Sie müssen ja am Ende die Zustimmung ihrer Fraktionen sicherstellen.
Dieses Verfahren ist zwar sehr zeitaufwendig, hat sich aber absolut bewährt. Die Beratung und Verabschiedung des Haushalts läuft innerhalb der Regierungsfraktionen sehr harmonisch. Natürlich können nicht alle Wünsche befriedigt werden. Ansonsten würde der Haushalt aus den Fugen geraten. Es gelingt uns aber trotzdem, die wichtigsten Anliegen angemessen abzubilden.
Ein bestimmter Betrag, in diesem Haushalt 60 Mio. Euro, entfällt auf regionale Projekte. Hier kann die CSU-Fraktion insgesamt 45 Mio. und die FREIEN WÄHLER 15 Mio. Euro für regionale Anliegen einplanen, die aber unter den Regierungsfraktionen abgestimmt werden und erst dann als Ergänzungsanträge im Haushaltsausschuss beraten werden.
Darüber gibt es mit den Oppositionsfraktionen allerdings regelmäßig kontroverse Diskussionen. Sie finden es unangemessen, dass wir hier einfach Geld verteilen, das wir angeblich für uns beanspruchen.
Hieran war unser Koalitionspartner in der Vergangenheit allerdings nicht unbeteiligt. Er hat diese Mittel als „Fraktionsreserve“ bezeichnet. Das hört sich in der Tat so an, als handle es sich um eine „schwarze Kasse“ neben dem Haushalt, an der sich die Regierungsfraktionen bedienen und nach Gutdünken Geld verteilen können. Auch ich habe dieses Wording in der Vergangenheit als Oppositionspolitiker scharf kritisiert.
Wenn man auf solche Kampfbegriffe wie „Fraktionsreserve“ allerdings verzichtet, ist es eigentlich ganz einfach: Die Regierungsfraktionen bringen einen Antrag ein und stimmen ihn aufgrund ihrer Parlamentsmehrheit zu. Damit wird er beschlossen.
Auch die Oppositionsfraktionen können Anträge einbringen. Sie haben allerdings nicht die Mehrheit, so dass diese Initiativen immer ins Leere laufen.
Ich bedaure das ein wenig. Aus meiner Sicht könnte man hier durchaus etwas offener debattieren und sinnvollen Anträgen, wenn Sie nicht gerade den Rahmen sprengen, auch zustimmen. Das ist aber in aller Regel nicht vorgesehen.
Ich versuche, sinnvolle Anliegen der Opposition dann im kommenden Haushalt unterzubringen. Es ist dann auch legitim, wenn dies transparent gemacht und der eigentliche Urheber genannt wird. Ich bemühe mich jedenfalls darum. Es ist nämlich eine Binsenweisheit: Die Mehrheit hat nicht immer Recht, die Minderheit liegt nicht immer falsch. Deshalb kann man auch durchaus zugeben, wenn gute Anregungen aus der Opposition umgesetzt werden.

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