Härtefonds Strabs – was lange währt…

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Als Oppositionsfraktion ist es uns gelungen, für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine Mehrheit im Bayerischen Landtag zu gewinnen. Am 14.06.2018 war die Strabs-Geschichte! Einige in der CSU haben zwar mit der Faust in der Tasche abgestimmt, aber letztlich ist es gelungen!
Leider war das Gesetz in einigen Details nicht wirklich durchdacht. Hätte die CSU damals unseren Gesetzentwurf übernommen, hätte sie sich vermutlich viel Ärger erspart. Vor allem die Stichtagsregelung war wenig überzeugend: Wer vor dem 1.01.2018 einen Beitrags-bescheid bekommen hat, musste zahlen, diejenigen, die erst später zur Kasse gebeten wurden, waren beitragsfrei, und zwar unabhängig davon, wann die Baumaßnahme durchgeführt und abgeschlossen war.
Außerdem hatten die FREIEN WÄHLER darauf gedrängt, dass der Stichtag vier Jahre vorverlegt wird. Auch dafür gab es damals jedoch keine Mehrheit.
Bei den Koalitionsverhandlungen konnten die FREIEN WÄHLER aber dann zumindest durchsetzen, dass es für alle von Straßenausbaubeiträgen Betroffene einen Härtefallfonds gibt. 50 Mio. Euro sollten dazu beitragen, die Härten der Jahre 2014 – 2017 zumindest teilweise abzufedern. Rechnerisch entspricht dies etwa 20 Prozent der in dem gesamten Zeitraum eingenommenen Beträge.
Schon gleich nach der Wahl haben sich die Regierungsfraktionen zusammengesetzt und den Härtefonds mit Leben erfüllt. Ich habe maßgeblich diese Gesetzesänderung mit verhandelt und gestalten dürfen. Gemeinsam mit Hubert Aiwanger und Joachim Hanisch habe ich bei diesem Gesetzgebungsverfahren die Seite der FREIEN WÄHLER vertreten. Dabei habe ich auch für die von Strebs Betroffenen (Straßenersterschließungsbeiträge für alte Straßen) etwas erreicht.
Das Gesetzgebungsverfahren war im Mai 2019 abgeschlossen. Nun sollte eine Härtefallkommission dafür sorgen, dass die hierfür vorgesehenen 50 Mio. Euro gerecht verteilt werden.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass die Betroffenen nach einem Jahr ihren Bescheid und dann umgehend Geld erhalten. Leider habe ich die Rechnung ohne die Kommission, aber auch ohne Corona gemacht. Erst jetzt sind die Verfahren abgeschlossen und die Betroffenen können endlich auf Zahlungen hoffen.
Hinter den Kulissen hat das für mächtig Ärger gesorgt. Ich bin mit dem Vorsitzenden der Kommission auch massiv aneinandergeraten, weil ich die überlange Bearbeitungszeit nicht akzeptieren wollten. Ich war und bin der Meinung, so etwas muss deutlich schneller gehen.
Aber: Was lange währt, wird endlich gut! Kurz vor Weihnachten hat uns Staatsminister Joachim Herrmann in sein Ministerium eingeladen. Dort hat der Vorsitzende der Härtefallkommission dann seinen Bericht abgegeben und mitgeteilt, dass im ersten Quartal 2022 die Bescheide fertiggestellt und die Entschädigungen ausgezahlt werden können. Ein guter Tag für den Innenminister, die Regierungsfraktionen und natürlich in aller erster Linie für die Betroffenen!
Ich hoffe, dass die Kommission bei ihren Entscheidungen ein glückliches Händchen beweist. Wir haben ganz bewusst nur allgemeine Kriterien aufgestellt, nach denen sich die Höhe der Entschädigung richten soll. Die Einzelfallentscheidung haben wir in die Hände der Kommission gelegt und politischen Einfluss ausgeschlossen. Bei insgesamt etwa 14.000 Anträgen werden die Beitragszahler natürlich nur einen Teil zurückbekommen. Andererseits muss man aber auch sehen, dass ein Härteausgleich beim Wegfall einer Steuer oder einer sonstigen Abgabenbelastung die absolute Ausnahme ist. Normalerweise haben diejenigen, die vor dem Stichtag beitragspflichtig wurden, einfach Pech gehabt. Mit unserer Regelung haben wir diese Härte zumindest ein klein wenig abfedern können. Somit bleibt als Fazit: Es hat zwar lange gedauert, ist aber trotzdem eine gute Sache!

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