Der Breitverteiler ist gerettet!
PRESSEMITTEILUNG vom 16.09.2024
Nach jahrelangem Kampf ist der Gordische Knoten zerschlagen
Der Einsatz hat sich gelohnt: Die Breitverteilung bei der Ausbringung von Gülle hat auch nach Februar 2025 Zukunft. Dank intensiver Bemühungen vieler Landwirte, sämtlicher landwirtschaftlicher Verbände und ganz an der Spitze den Günzacher Landwirten gibt es nun eine Lösung, die für alle landwirtschaftlichen Betriebe umsetzbar ist.
Bernhard Pohl, stellvertretender Vorsitzender der Freie Wähler Landtagsfraktion, freut sich: „Gemeinsam mit den Günzacher Landwirten habe ich während der vergangenen sechs Jahre für eine praxistaugliche Lösung gekämpft, die allen Betrieben weiterhin den Einsatz des Breitverteilers ermöglicht. Besonders gefreut habe ich mich, dass alle landwirtschaftlichen Verbände hier an einem Strang gezogen und gemeinsam für dieses Ziel gekämpft haben. Die Entscheidung ist gleichzeitig ein gutes Signal dafür, dass sich Engagement auszeichnet und politische Entscheidungen auch vom Expertenwissen der Praktiker beeinflusst werden.“
Eigentlich verlangt die Düngeverordnung, ein Bundesgesetz, für Grünlandbetriebe ab Februar 2025 und für Ackerland ab 2020 eine bodennahe und streifenförmige Ausbringung. Sie gibt aber den Ländern die Möglichkeit, gleichwertige Verfahren zuzulassen. Davon wird der Freistaat Bayern nun Gebrauch machen. „Die Lösung ist rechtlich abgesichert und unangreifbar. Ich freue mich sehr darüber, nachdem ich hier in den letzten Jahren mit dem Ministerium durchaus kontroverse Auffassungen hatte, dass das Landwirtschaftsministerium das so gut hinbekommt“, erklärt Bernhard Pohl.
Die Lösung, die Breitverteilung künftig zuzulassen, wenn die Gülle verdünnt wird, also einen geringeren TS-Gehalt aufweist, ist das Ergebnis der Praxisversuche am Spitalhof in Kempten sowie in Triesdorf. Ermöglicht wurde dies durch Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 300.000,- Euro in den Jahren 2023 und 2024 aus Fraktionsinitiativen der Regierungsfraktionen, die auf Initiative von Bernhard Pohl vom Landtag beschlossen wurden. Bernhard Pohl stellt hierzu erfreut fest: „Dies ist ein guter Beleg dafür, dass die Fraktionsinitiativen gut investiertes Steuergeld sind. Die Düngeversuche, die wir mit diesen Geldern gefördert haben, sind eine tragfähige Grundlage für die wissenschaftliche Rechtfertigung der Ausnahmeregelung des Freistaats. Ich bin sicher, dass es hier in Zukunft noch weitere Lösungen geben wird, die den Landwirten und dem Ziel der Düngeverordnung gleichermaßen dienlich sind.“ Pohl nimmt dabei unter anderem auf die Ideen der IG „Gesunde Gülle“ Bezug, die ebenfalls noch erprobt werden sollen.
Pohl lobt auch das Landwirtschaftsministerium und die Ministerin: „Auch wenn ich mit Michaela Kaniber durchaus meine leidenschaftlichen Auseinandersetzungen hatte, darf ich nun sagen, dass wir nicht nur an einem Strang ziehen, sondern auch mit dem unbedingten Willen unterwegs sind, das gemeinsame Ziel erfolgreich umzusetzen. Ich kann sie zu der Idee, die Ausnahme auch auf das Ackerland auszudehnen, nur beglückwünschen. Sehr positiv finde ich auch, dass sie statt bürokratischer Dokumentationspflichten die Eigenverantwortung bei der Umsetzung in den Vordergrund stellt. Das dient unserem gemeinsamen Ziel in der Koalition, den landwirtschaftlichen Unternehmen Vertrauen statt Misstrauen entgegenzubringen und sie vor überflüssiger Bürokratie zu schützen“, so Pohl abschließend.